Finanzielle Förderung

Bildungskredit

Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der KfW zinsgünstige Förderung eines Master-Studiengangs an. Die Bewilligung ist unabhängig von eigenem Einkommen oder Vermögen möglich und umfasst eine Summe von maximal EUR 7.200, die aktuell mit nur 2,59 % zu verzinsen sind. Alle näheren Informationen erhalten Sie hier:

http://www.bildungskredit.de

Werbungskosten

Alle im Zusammenhang mit dem Master-Studiengang stehenden Aufwendungen können als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Dazu zählen neben die Studiengebühren auch die Reisekosten, die Kosten der Unterkunft, der Verpflegung und der Lehrmittel. Die Eintragung eines Freibetrages in der Lohnsteuerkarte ist möglich und erhöht damit das monatlich zur Verfügung stehende Netto-Einkommen.